Laut einer BaFin-Verbrauchermitteilung hat die griechische Versicherungsaufsicht Bank of Greece der BaFin mitgeteilt, dass sie mit Verfügung vom 14.12.2015 der International Life, Life Insurance Company SA die Zeichnung von Neugeschäft untersagt hat. Dieses Verbot beziehe sich auch auf das Neugeschäft für Lebensversicherungen in Deutschland, für das der griechische Versicherer zum Dienstleistungsverkehr angemeldet ist. Als weitere Maßnahme hat die Bank of Greece bei der International Life, Life Insurance Company SA sowie bei deren Tochtergesellschaft, der International Life, General Insurance Company SA, einen Sonderbeauftragten eingesetzt.
Verbraucher können sich an die griechische Aufsicht wenden
Die Finanzaufsicht über den Versicherer hat aufgrund des sogenannten Sitzlandprinzips nicht die BaFin, sondern die griechische Versicherungsaufsicht Bank of Greece. Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die griechische Aufsicht wenden (www.bankofgreece.de). Die BaFin steht mit dieser aber in engem Kontakt und informiert die deutschen Kunden auf ihrer Internetseite über die weitere Entwicklung. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung, sie kann die Fragen aber nur aufnehmen und an die griechische Aufsicht weiterleiten. (ad)
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